16_03_2023 - Naturpark Sächsische Schweiz

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Mitteilung der Bürgerinitiative Naturpark Sächsische Schweiz zum Bericht der
Expertenkommission Waldbrände 2022 in Sachsen
16.03.2023

Am 15. März wurde der Bürgerinitiative der Bericht der Expertenkommission Waldbrände des Sommers 2022 in Sachsen vorgestellt. Im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei setzte sich die Kommission zum Ziel, unter der Maßgabe Naturschutz und Brandschutz miteinander zu denken, den Schutz der Menschen in den Brandgebieten zu gewährleisten. Für die Bürgerinitiative verband sich mit der Aufarbeitung des Waldbrandes insbesondere die Frage, wie zukünftig mit den Herausforderungen der Brandvorsorge und -bekämpfung in der Sächsischen Schweiz umgegangen werden soll.

Einzelne Anregungen, welche die Bürgerinitiative bei ihrer Anhörung am 23.01.2023 der Expertenkommission mitgeteilt hatte, wurden in den Bericht aufgenommen. Grundlegend bleiben einige Punkte offen, bei denen sich die Bürgerinitiative spezifischere Aussagen für die Sächsische Schweiz erhofft hatte.

Der Bericht der Expertenkommission schlägt die Umsetzung wichtiger Elemente der Brandvorsorge wie waldbauliche Maßnahmen zur Etablierung standortheimischer Laubmischwälder, die Minimierung von Nadelholzbeständen oder die Reduzierung des Totholzanteils lediglich in Pflegezonen vor. Damit bleibt eine entscheidende Frage unbeantwortet:  Wie soll zukünftig ein wirksames Waldbrandschutzkonzept für die Sächsische Schweiz kompatibel zur Nationalparkverordnung gestaltet werden?

Die Bürgerinitiative begrüßt die Empfehlung der Kommission, eine Anpassung der Zonierung vorzunehmen. Prozessschutzzonen unmittelbar an Wohnbebauungen sollen in Pflegezonen umgewandelt werden, wobei übermäßige Totholzanreicherungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren sind. Warum gibt der Bericht an dieser Stelle keine Mindestausdehnung dieser Schutzzonen vor, beispielsweise von 300 oder 500 Metern wie im Bayerischen Wald?

Ob das bestehende Rettungswegenetz von 140 Kilometern in der Sächsischen Schweiz als ausreichend angesehen wird, geht nicht aus dem Bericht der Kommission hervor. Ist eine gewährleistete Begehbarkeit gerade kleinerer Wanderwege für eine adäquate Brandbekämpfung unnötig?

Weiterhin bleibt die grenzüberschreitende Betrachtung des Brandereignisses im Bericht unterrepräsentiert. Eine fundiertere inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des tschechischen Expertengremiums wäre wünschenswert gewesen.

Ungeklärt ist die Bewertung der Kommission hinsichtlich des Einsatzes der Methode des kontrollierten Abbrennens in der Sächsischen Schweiz ebenso wie die genaue Zweckbestimmung der Maßnahme einer Umhausung von Totholzarealen.

Die Aussage, dass Totholz die Rettungskräfte behinderte, erscheint für die Bürgerinitiative mehr als nachvollziehbar. Widersprüchlich ist jedoch die Bewertung der toten Fichtenbestände in seinen Auswirkungen für das Brandgeschehen sowie bei der Brandvorsorge. Trotz unzureichender Definition des Begriffes Totholz für die Sächsische Schweiz werden (bezugnehmend auf die gutachterliche Stellungnahme von Prof. Müller) entscheidende Aussagen getroffen. Die Bedeutung des stehenden Totholzes wird dabei im Zusammenhang mit der Intensität des Brandes gesehen, nicht aber mit dessen Ausbreitung. Die Auswirkungen des kreuzweise liegenden oder teilweise abgebrochenen Totholzes bleiben ungeklärt, obwohl dieses einen erheblichen Anteil der abgestorbenen Fichtenbestände in der Sächsischen Schweiz ausmacht.

Der Bericht der Expertenkommission bestätigt, dass Reisig und Borkensegmente Formen des Totholzes darstellen und diese zur Ausbreitung des Feuers führten. Dürfen wir somit schlussfolgern, dass Teile der abgestorbenen Fichtenbestände zur Brandausbreitung beigetragen haben?

Die Kommission berichtet auch von der Ausbreitung des Brandes durch sogenannte Flugfeuer. Es wäre wünschenswert gewesen, Näheres über deren Entstehungsbedingungen zu erfahren. Stehen Flugfeuer im Zusammenhang mit einer erhöhten Brandintensität verursacht durch abgestorbene Fichtenbestände?

Aussagen zum Einfluss der Löscharbeiten auf das Brandgeschehen, also über den Zusammenhang zwischen Brandverlauf/ -intensität und Brandbekämpfung in der Sächsischen Schweiz, werden nicht getroffen. Wie hätte sich der Brand bei weniger Bekämpfungskapazitäten entwickelt?

Nicht zuletzt ist es erstaunlich, dass als spezielle Maßnahme der Waldbrandprävention im Nationalpark Sächsische Schweiz der Vorschlag eines Themenweges „Natürliche Wiederbewaldung nach Brandereignissen“ vorgeschlagen wird, welcher die Nationalparkphilosophie Natur Natur sein lassen sowie die Rolle von Waldbränden hinsichtlich der natürlichen Waldentwicklung erklären und vermitteln soll. Wären hier nicht Maßnahmen für eine Sensibilisierung hinsichtlich der Brandverhütung angemessener? Wir möchten an die Aussagen von Prof. Goldammer im Interview mit der Sächsischen Zeitung (Online Ausgabe vom 12.3.2023) erinnern, wonach alle Wälder in Deutschland als Kulturwälder anzusehen sind und welcher vor unrealistischen Naturschutzprinzipien warnt.


Bürgerinitiative
Naturpark Sächsische Schweiz
Sprecherin Hanka Owsian
Rathausstraße 10
01848 Hohnstein

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