Aktuelles_14_10_2024 - Naturpark Sächsische Schweiz

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Protestwanderung für grenzüberschreitende Wanderwege am Reformationstag, 31.10.2024



Die Bürgerinitiative Naturpark Sächsische Schweiz ruft am Reformationstag, dem 31. Oktober 2024, zu einer Protestwanderung für die Öffnung grenzüberschreitender Wanderwege auf. Start der Veranstaltung ist 10 Uhr am Parkplatz Neumannmühle im Kirnitzschtal. Geplant ist eine Wanderung entlang der Zeughausstraße und weiter bis zum Grenzstein 7, wo die alte Zschandstraße die Grenze zwischen Sachsen und Böhmen überschreitet.

Neben dem Ziel einer Änderung der Schutzgebietskategorie, um den Erhalt der Kulturlandschaft Sächsische Schweiz zu erreichen, setzt sich die Bürgerinitiative für einen zukunftsfähigen Tourismus ein. Die Öffnung grenzüberschreitender Wanderwege ist dabei eine zentrale Forderung.

Die Sächsisch-Böhmische Schweiz ist ein Naturraum ohne Grenzen und eine Kulturlandschaft, die von einer Vielzahl historisch gewachsener, grenzüberschreitender Wegverbindungen durchzogen ist. Deren Öffnung entspricht dem europäischen Gedanken von Bewegungsfreiheit über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Mehrere Interessengruppen, Bürgermeister und Senatoren sowie touristische Akteure sprechen sich seit langem für mehr grenzüberschreitende Wanderwege zwischen Schmilka und der Oberen Schleuse aus.

Die Bürgerinitiative fordert die Begehbarkeit von folgenden sieben grenzüberschreitenden Wanderwegen: Alter Weg an den Winterbergserpentinen, Fremdenweg, Obere Weberschlüchte, Großer Zschand, Stimmersdorfer Weg, Großer Ziegengrund und Schönlinder Brücke (Schwarzes Tor).

Mit der Öffnung und Begehbarkeit dieser Wege geht keine großflächige Beunruhigung der Natur einher. Vielmehr tragen diese Wege zur Zugänglichkeit der Kulturlandschaft bei. Damit verbunden ist die Möglichkeit eines intensiven Naturerlebens auf langen Wanderrouten, das dem Ziel eines Qualitätstourismus mit erfolgreicher Besucherlenkung entspricht. Gleichzeitig stellt es eine Chance für das Zusammenwachsen der Grenzregion der Sächsisch-Böhmischen Schweiz dar, was nicht nur der starken Frequentierung der Region um Hřensko entgegenwirken könnte, sondern auch die grenzüberschreitende Waldbrandbekämpfung verbessert.

Die Protestwanderung wird als politische Demonstration angemeldet. Es wird sich zeigen, ob die Nationalparkverordnung über dem im Grundgesetz verankerten Demonstrationsrecht steht.
©  Naturpark Sächsische Schweiz
info@naturpark-saechsische-schweiz.de
https://www.naturpark-saechsische-schweiz.de
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